Registrierkasse: Prüfung des Jahresbeleges

Jahresbeleg gesetzlich verpflichtend
Muss 7 Jahre aufbewahrt werden
1+
Jahre Erfahrung

Für jede Registrierkasse ist für das abgelaufene Geschäftsjahr ein Jahresbeleg zu erstellen.

Die Prüfung des erstellten Jahresbeleges hat bis 15. Februar des Folgejahres zu erfolgen.

Erstellung des Jahresbeleges

Zum Abschluss des Geschäftsjahres muss mit jeder Registrierkasse ein Jahresbeleg erstellt werden. Der Jahresbeleg ist in der Regel der Monatsbeleg für Dezember.
Bei Saisonbetrieben etwa mit dem letzten Barumsatz im September wird der Monatsbeleg September als Jahresbeleg akzeptiert.

Wichtig ist, dass der Jahresbeleg ausgedruckt und 7 Jahre lang aufbewahrt werden muss. Wenn Ihre persönliche Registrierkasse allerdings den Jahresbeleg elektronisch erstellt und über das Registerkassen-Webservice zur Prüfung an FinanzOnline übermittelt, ist es jedoch nicht erforderlich den Jahresbeleg auszudrucken und aufzubewahren.

Prüfung des Jahresbeleges

Die verpflichtende Überprüfung des Jahresbeleges kann manuell mit der BMF Belegcheck-App oder automatisiert über ein Registrierkassen-Webservice durchgeführt werden. Bei der Überprüfung mittels der BMF Belegcheck-App ist der maschinenlesbare QR Code auf dem Beleg einzuscannen und mit der App zu prüfen.

Das Ergebnis der Prüfung wird unmittelbar am Display des Smartphones oder Tablets mit einem grün unterlegten Häkchen (korrekt) oder einem rot unterlegten X (fehlerhaft) angezeigt.

Bei der sach- und fristgerechten Überprüfung Ihres Jahresbeleges unterstütze ich Sie gerne!

Ich unterstütze Sie in allen Fragen rund um Steuer und Buchhaltung!